Offener Brief: Bürokratiewut bei den Schlussabrechnungen stoppen

Die Organisationen der bei den Corona-Wirtschafts­hilfen als „prüfende Dritte“ eingesetzten Berufs­stände (Bundes­steuer­berater­kammer, Deutscher Steuerberater­verband, Wirtschaftsprüfer­kammer und Bundes­rechtsanwalts­kammer) wenden sich mit einem offenen Brief an die Wirtschafts­ministerinnen und -minister der Länder sowie den Bundes­wirtschafts­minister. Sie kritisieren die Bürokratiewut der Bewilligungs­stellen bei den Schluss­abrechnungen und fordern weitere Frist­verlängerungen.

Mit den Corona-Wirtschafts­hilfen erhielten viele Unternehmen zu Pandemie­zeiten schnelle finanzielle Unterstützung. Die in diesem Prozess als sog. „prüfende Dritte“ eingesetzten Steuer­berater, Rechts­anwälte und Wirtschafts­prüfer haben als Compliance-Instanz dafür gesorgt, dass Auszahlungen aufgrund konsistenter Anträge erfolgen und Missbrauch wirksam verhindert wird. Die Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK) kritisiert, dass sich bei den nun anstehenden Schluss­abrechnungen ein übermäßig aufgeblähter Prüfprozess etabliert hat, der dringend gestoppt werden muss.

BStBK-Präsident Hartmut Schwab: „Die von den Ländern eingesetzten Bewilligungs­stellen müssen ihre kleinteilige und von Misstrauen geprägte Prüfpraxis entschlacken. Diese alle Beteiligten lahmlegende Bürokratiewut muss gestoppt werden. Die Bewilligungs­stellen planen, bis mindestens 2027 die Schluss­abrechnungen zu bearbeiten – ein untragbarer Zustand. Es kann nicht sein, dass die Lasten der Bearbeitung so einseitig verteilt sind. Wozu setzt man die prüfenden Dritten und die Unternehmen diesem Zeitdruck aus? Wir fordern eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schluss­abrechnung.“ Weiter kritisiert die BStBK, dass Unternehmen mit immenser Bürokratie belastet werden. Sie müssen sich mit vor langer Zeit eingereichten Belegen erneut befassen und leiden unter der erdrückenden Rechts­unsicherheit.

Im gemeinsamen Schulterschluss fordern die vier berufsständischen Organisationen:

  • Eine Vereinfachung und Entschlackung der Prüfprozesse: Rückfragen sollen allenfalls einmalig und gezielt erfolgen, um einen übermäßigen Prüfaufwand zu vermeiden.
    Änderungen in der Schluss­abrechnung gegenüber dem Antrag müssen uneingeschränkt möglich sein.
  • Eine Verlängerung der Fristen: Die Frist zur Einreichung der Schluss­abrechnungen soll für das Paket 1 bis zum 30. Juni und für das Paket 2 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden. In begründeten Einzel­fällen soll eine weitere Verlängerung möglich sein.
  • Klare Fristen für die Bescheidung: Es sollen klare Fristen für die Bescheidung durch die Bewilligungs­stellen festgelegt werden, um Rechts­sicherheit für Unternehmen und planbare Prozesse für prüfende Dritte zu gewährleisten.

Den offenen Brief finden Sie unter dem Originalbeitrag der Bundessteuerberaterkammer vom 28. Februar 2024 (externer Link).