Wirtschafts- und Berufsorganisationen warnen vor weiteren bürokratischen Belastungen – keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

Die führenden Akteure der deutschen Wirtschaft und rechtsberatenden Berufe lehnen die geplante Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen entschieden ab. In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die unterzeichnenden Organisationen mit einem dringenden Appell an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag: „Verzichten Sie auf die Einführung zusätzlicher Meldepflichten, wie sie aktuell im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehen sind.“

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), betont: „Wenn wir den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken wollen, müssen wir endlich die bürokratischen Hürden abbauen, statt neue zu schaffen. Die deutschen Unternehmen stehen ohnehin unter Druck – es ist an der Zeit, ihnen Luft zum Atmen zu verschaffen und ihnen nicht noch mehr Steine in den Weg zu legen.“

Die Unterzeichner sehen in der Einführung der innerstaatlichen Mitteilungspflichten einen weiteren Rückschritt in den Bemühungen, die bereits massiv gestiegenen Bürokratielasten zu reduzieren.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Unterzeichner ist die drohende Aushöhlung der Verschwiegenheitspflicht, die für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von entscheidender Bedeutung ist. Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an die Politik, das Vorhaben im Sinne eines wettbewerbs- und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandorts Deutschland zu überdenken und die geplanten Meldepflichten nicht umzusetzen.

Statement – keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 27. September 2024.