Öffentliche Zustellungen erfolgen durch Aushang einer Benachrichtigung im Sinne des § 10 Abs. 2 VwZG am „Schwarzen Brett“ der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, Hopfenstr. 2d, 24114 Kiel. Die Aushangfrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Für Schriftstücke, die eine Rechtsbelehrung beinhalten, beträgt die Aushangfrist einen Monat.
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